Wenn wir heute von Inklusion sprechen, meinen wir zumeist die schulische Inklusion.
Schulische Inklusion bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen oder Beinträchtigungen gemeinsam an der Schule lernen. (Wo Eltern und Schüler/Schülerin keine inklusive Beschulung wünschen, kann alternativ der Schulbesuch an einem Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfolgen.)
Ein festgestellter Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBBA) mit festgelegtem Förderschwerpunkt (z.B. Förderschwerpunkt Lernen) sichert der Schülerin/dem Schüler ein Recht auf Unterstützung durch eine Sonderschullehrerin oder Förderpädagogin an der Regelschule und ein seinem Förderschwerpunkt entsprechendes Bildungsangebot zu.
Unten stehend können Sie sich über das Inklusionsangebot an unserer Schule informieren.